AGB

Geltungsbereich, Leistungsinhalt

Der Bergführer erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergführer und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Vertragsabschluss

Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem Bergführer kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand. Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung in Bar oder per Überweisung.
Bezahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.Gutscheingültigkeit: 2 Jahre

Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich jederzeit möglich. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises.
19 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.Sollten bei bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi bzw. Mietwagenkosten) Stornogebühren anfallen, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Daher wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Versicherung

Bei Buchung unserer Veranstaltungen sind keine Versicherungen inkludiert. Wir empfehlen daher, für ausreichenden Versicherungsschutz wie z.B. Kranken-, Unfall-, Bergekosten- und Reiserücktrittsversicherung selbst zu sorgen.

Programmänderungen / Rücktrittsbedingungen durch den Bergführer

Unsere Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Der Bergführer kann auf Grund von Schlechtwetter, ungünstige Bedingungen und unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltungen und/oder den Veranstaltungsort ändern oder ganz absagen.

Voraussetzungen

Der Kunde muss die, in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen vom Bergführer Folge zu leisten. Kunden, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Bergführer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind.

Haftung

Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Kunde nimmt das naturgegebene Restrisiko (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Durch die Buchung anerkennt der Kunde diese Gefahren und verzichtet auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und ähnlichen Ansprüchen gegenüber dem Bergführer. 
Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder eines Fachpersonals des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung!

Leihmaterial

Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials, die über die normale Abnützung hinaus gehen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unser Leihmaterial wird laufend gewartet und auf die einwandfreie Funktion überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

Bildmaterial

Wir sind berechtigt, während den Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial für jegliche Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt uns das Recht, dass wir dieses Bildmaterial kostenlos und ohne jegliche Art von Ansprüchen in diesem Zusammenhang und zu diesem Zwecke verwenden dürfen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist Liezen. Es wird österreichisches Recht vereinbart, sodass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.